Am
9. November 1989 passierte das, womit wohl kaum einer gerechnet hatte.
Die Mauer wurde geöffnet, und die Bürger Ostberlins und der DDR konnten
wieder in den Westen einreisen. Vorausgegangen waren Demonstrationen in
Leipzig und Berlin. Die Unzufriedenheit der Bürger der DDR und Ostberlins
hatte das Maß der Verträglichkeit überschritten. Viele Demonstrationen
wurden von der Staatsgewalt niedergeschlagen. Die DDR-Führung war
gezwungen dem Druck aus der eigenen Bevölkerung, der sich in den Monaten
vorher immer weiter verstärkt hatte, schließlich nachgegeben.
Noch in der Nacht zum 10. November besuchten Zehntausende von Ost-Berlinern
West-Berlin. Voll spontaner Begeisterung kamen die West-Berliner zur Mauer,
um die Besucher aus dem Ostteil der Stadt zu begrüßen. Wildfremde Menschen
lagen sich in den Armen. Überall flossen Tränen der Freude.
Sofort wurde eine Kooperation der beiden Stadtregierungen in Angriff genommen.
Sie konzentrierte sich anfangs darauf, die technischen Voraussetzungen
für die nach der Maueröffnung einsetzenden Besucherströme zu schaffen.
So wurden neue Grenzübergänge eingerichtet und stillgelegte U-Bahnhöfe
in Ost-Berlin wieder in Betrieb genommen. Zwei Tage vor Weihnachten wurde
das Brandenburger Tor wieder geöffnet. Die Zusammenarbeit zwischen West- und
Ost-Berlin intensivierte sich wesentlich, nachdem im Mai 1990 in Ost-Berlin
eine Stadtverordnetenversammlung frei und geheim gewählt worden war und
der von ihr berufene Magistrat eine demokratische Legitimation besaß.
Seitdem tagten Magistrat und Senat dann meistens gemeinsam.
Am 3. Oktober 1990 wurde mit einem Staatsakt in Berlin die Vereinigung
Deutschlands vollzogen. Einen wesentlichen Anteil an der Wiedervereinigung
hatte der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl. Bei den folgenden gesamtdeutschen Bundestagswahlen
am 2. Dezember wählten die Berliner zum ersten Mal direkt ihre Bundestagsabgeordneten.
(Vorher war West-Berlin wegen des alliierten Sonderstatus nur durch indirekt
gewählte Abgeordnete mit eingeschränktem Stimmrecht im Bundestag vertreten).
Am gleichen Tag fand die erste Gesamt-Berliner Wahl zum Abgeordnetenhaus
statt, das im Januar 1991 den ersten Senat für ganz Berlin wählte. Am 1. Oktober 1991 wurden der Amtssitz des Regierenden Bürgermeisters
und die Senatssitzungen aus dem Schöneberger Rathaus, das über 40 Jahre
eine provisorische Heimstatt gewesen war, in das traditionsreiche Berliner
Rathaus im Bezirk Mitte verlegt, während die Sanierung des roten Backsteinbaus
(daher auch "Rotes Rathaus") noch in vollem Gange war. Im April
1993 folgte der Umzug des Abgeordnetenhauses in das wiederhergestellte
Gebäude des ehemaligen Preußischen Landtags.
Nach der Ablehnung
der Fusion von Berlin und Brandenburg zu einem gemeinsamen Bundesland
durch den Volksentscheid am 5. Mai 1996 werden Rathaus und Preußischer
Landtag weiterhin Sitz der Berliner Landesregierung und des Abgeordnetenhauses
bleiben. Man beschloß im Bundestag den Umzug nach Berlin, und das Berlin
wieder die Hauptstadt Deutschlands sein sollte.
Seit dieser Zeit ziehen verschiedene Ministerien
schrittweise nach Berlin um.
Deutsche
Wiedervereinigung
Als
Deutsche Wiedervereinigung oder Deutsche Vereinigung (in der Gesetzessprache:
Herstellung der Einheit Deutschlands) wird der durch die friedliche
Revolution in der DDR angestoßene Prozess der Jahre 1989 und
1990 bezeichnet, der zum Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik
zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 führte. Die
damit vollzogene Deutsche Einheit, die seither an jedem 3. Oktober
als Nationalfeiertag begangen wird, beendete den als Folge des Zweiten
Weltkrieges in der Ära des Kalten Krieges vier Jahrzehnte währenden
Zustand der Deutschen Teilung.
Richtungweisend
für diese Entwicklung war die Öffnung der Berliner Mauer
am 9. November 1989, die den endgültigen Zerfall des politischen
Systems der DDR bewirkte. Notwendige äußere Voraussetzung
der deutschen Wiedervereinigung war das Einverständnis der
vier Siegermächte des Zweiten Weltkrieges, die bis dahin völkerrechtlich
noch immer die Verantwortung für Deutschland als Ganzes innehatten
beziehungsweise beanspruchten. Durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag
(Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf
Deutschland) wurde der Einheit der beiden deutschen Staaten zugestimmt
und dem vereinten Deutschland die volle Souveränität über
seine inneren und äußeren Angelegenheiten zuerkannt.
Staatsrechtlich spricht man, wie im Falle des Saarlands 1957, von
„Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland“, politisch und sozioökonomisch von der Vereinigung
der DDR mit der Bundesrepublik.
Maßgebliche
Zwischenstationen auf dem Weg der deutschen Wiedervereinigung waren
die Volkskammerwahl im März 1990 sowie der Staatsvertrag über
die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion. Am 20. September
1990 stimmten die Volkskammer der DDR und der Deutsche Bundestag
dem Einigungsvertrag zu, am darauf folgenden Tag der Bundesrat.